Wichtige Regeln für den Einsatz von Auffahrrampen!
Auffahrrampen kommen in den verschiedensten Bereichen zum Einsatz. Sie erleichtern das Verladen von Beladen und Entladen von Maschinen, Kleinfahrzeugen, Zweirädern und Rollstühlen um ein Vielfaches. Sie sorgen für mehr Komfort im Alltag und haben sich in vielen Situationen als hilfreich erwiesen. Für jeden Zweck wird eine geeignete Auffahrrampe angeboten. Unabhängig davon, was verladen werden muss – bei einer Auffahrrampe steht Sicherheit immer an erster Stelle. Der folgende Beitrag informiert über die wichtigsten Sicherheitsregeln, die bei Auffahrrampen zwingend beachtet werden müssen.
Wichtige Regeln für die Verwendung
Die wichtigste Regel lautet: Es dürfen nur unbeschädigte Auffahrrampen benutzt werden. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Rampe die für den Einsatzzweck erforderliche hohe Tragfähigkeit besitzt. Ob die Tragfähigkeit ausreichend ist, muss für jeden Verwendungszweck separat geprüft werden. Wer auf Nummer sichergehen will, dass seine Auffahrrampe besonders sicher ist, sollte sich ein Produkt kaufen, welches sowohl vom TÜV bezüglich der Qualität und der Sicherheit geprüft wurde als auch das TÜV-Siegel trägt, kaufen.
Unbedingt ebenfalls zu beachten ist, dass die Breite der Fahrzeugbereifung nicht die Breite der Rampe übersteigt. Die Sicherheit beim Auf- und Befahren der Rampe wird durch eine geriffelte, profilierte oder gelochte Oberfläche verbessert. Das zulässige Maximalgewicht darf bei der Benutzung auf gar keinen Fall überschritten werden.
Um Fahrzeuge gegen Abrutschen zu sichern, ist es zu empfehlen, die Rampe zusätzlich abzustützen. Dafür können Unterkeile eingesetzt werden.
Die Steigung der Rampen darf maximal 30 Prozent betragen. Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Güter, beispielsweise Möbel, besitzen die Neigung, wegzurutschen. Bei einer höheren Steigung ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet.
Sämtliche Rampen müssen so befestigt werden, dass sie weder wegrollen, schwanken oder kippeln können. Zudem dürfen sich zwischen der Verladefläche und der Rampe keine Höhenunterschiede/Abstände befinden, die zu einer Stolperfalle werden können.
Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer
Für derartige Rampen müssen besonders strenge Vorschriften eingehalten werden. Rampen, die von Rollstuhlfahrern benutzt werden, dürfen maximal eine Steigung von 6 Prozent besitzen. Diese Regelung dient nicht nur dem Schutz der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, sondern auch ihren Begleitpersonen. Durch eine zu steile Rampe würde der Rollstuhl eine viel zu hohe Geschwindigkeit erreichen. Da die für Rollstuhlfahrer konzipierten Rampen meist eine Länge von ungefähr 6 Metern haben, besitzen diese eine gewollt flache Steigung. Weiterhin gelten für Rampen für Menschen mit körperlicher Behinderung folgende Bestimmungen:
- Barrierefreiheit der Rampe unten und oben auf einer Fläche von 150 cm x 150 cm
- es darf sich keine Nässe auf der Rampe ansammeln
- an der Rampe befestigte müssen eine Höhe von 90 cm besitzen
- es müssen Randabweiser vorhanden sein, um einem Abkippen des Rollstuhls vorzubeugen
- die Umrandungen müssen eine Mindesthöhe von 10 cm besitzen
- für Rampen für Rollstuhlfahrer ist eine Mindestbreite von 120 cm vorgeschrieben
Fazit:
Für jeden Verwendungszweck werden geeignete Auffahrrampen angeboten. Die Rampen sind in unterschiedlichen Ausführungen als mobile Rampen, Klapprampen und Einbaurampen erhältlich. Einbaurampen werden fest mit einem Teil eines Gebäudes verbunden. Mobile Modelle werden zur Verbindung bestimmter Ebenen eingesetzt. Die Gemeinsamkeit aller Varianten besteht darin, dass sie alle bestimmten Vorschriften, die zum Schutz von Gütern, Fahrzeugen und Menschen erlassen wurden, unterliegen.