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BGR 233 – Ladebrücken und fahrbare Rampen

PKW Auffahrrampe

Arbeitssicherheit bei der Nutzung von Auffahrrampen: Der Einsatz von Auffahrrampen bringt Risiken mit sich. Sollen Personenschäden und die Beschädigung von Sachwerten vermieden werden, sind Sicherheitsregeln zu beachten. In der DGUV Regel 108-006 – Ladebrücken und fahrbare Rampen (bisher: BGR 233) werden diese Regeln zusammengefasst und erläutert.

Die Risiken beim Einsatz von Auffahrrampen

Voraussetzung für die Vermeidung von Unfällen ist die Kenntnis der Gefahrenquellen. Unfallursachen sind immer noch hauptsächlich:

  • Materialversagen durch Überlastung
  • Wegrollen des zu beladenden Fahrzeuges
  • Abrutschen oder Kippen der Rampe
  • Abrutschen, Umkippen oder Herunterfallen des Transportmittels
  • Abrutschen, Stolpern und Stürzen von Personen
  • Einklemmen von Gliedmaßen zwischen Fahrzeug oder Gebäudeteilen und Ladung

Alle diese Gefahren können durch die sorgfältige Auswahl der Arbeitsmittel und das richtige Verhalten der Beteiligten vermieden werden.

Auswahl der zweckmäßigen Auffahrrampe

Die Grundlage für die Auswahl der benötigten Rampe bilden folgende Daten:

  • Gesamtgewicht des Transportmittels zur Festlegung der erforderlichen Tragfähigkeit
  • Abmessungen und Spurweite des Transportmittels zur Bestimmung der notwendigen Breite
  • zu überbrückender Höhenunterschied zur Ermittlung der benötigten Länge

Für die nutzbare Breite von Auffahrrampen sieht die DGUV Regel 108-006 einen Wert von 1,25 m vor, der bei beengten Platzverhältnissen auf 1,00 m verringert werden kann.

Für handbetätigte Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,75 m muss die Breite 0,5 m größer als die Spurbreite sein.

Für kraftbetriebene Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m muss die Breite 0,70 m größer als die Spurweite sein.

Bei der Verwendung von Ladeschienen ist zu berücksichtigen, dass die Breite erforderliche Lenkkorrekturen und kleinere Abweichungen von der Parallelität der Schienen zulässt, ohne ein Überfahren der Seitenkanten zu bewirken.

Für Ladestege ist eine Breite von mindestens 0,55 m vorgesehen!

Zur Ermittlung der benötigten Länge der Rampe dient die maximal zulässige Neigung. Die Neigung ist das Verhältnis vom bewältigten Höhenunterschied zur dabei zurückgelegten Weglänge auf der Rampe. Dieses Verhältnis soll 1:8 nicht überschreiten. Das entspricht einem Winkel von ca. 7° oder einer Steigung von 12,5%. Für Ladestege und Ladeschienen kann die Neigung bis zum Verhältnis von maximal 1:3,33 vergrößert werden. Das entspricht einem Winkel von ca. 17° oder einer Steigung von 30%. Für Steigungen zwischen 12,5% und 30% sind besondere Anforderungen an die Rutschhemmung zu beachten.

Sicherer Betrieb der Auffahrrampe

Um ein unfallfreies Beladen eines Fahrzeuges über eine Rampe zu gewährleisten müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Das Fahrzeug ist gegen Wegrollen zu sichern. Dazu werden vorhandene Bremsen angezogen. Fehlen Bremsen, können Keile vor die Räder gelegt werden
  • Die Rampe muss sicher am Fahrzeug befestigt oder abgestützt werden
  • Zwischen der Ladefläche und dem oberen Ende der Rampe sind Höhenunterschiede oder Lücken zu vermeiden, die das Stolpern von Personen mit handgeführten Transportmitteln verursachen können
  • Gegen das Abrutschen von Personen oder Transportmitteln auf der Rampe sind rutschhemmende Beläge oder Profile vorgesehen
  • Die maximal zulässige Tragfähigkeit und die maximal zulässige Neigung dürfen nicht überschritten werden

Nach der Benutzung von Auffahrrampen, Ladeschienen oder Ladestegen sind diese aus dem Verkehrsbereich zu entfernen und sicher zu verstauen.

Fazit

Auffahrrampen erleichtern das Beladen von Fahrzeugen. Die sorgfältige Auswahl und der verantwortungsvolle Umgang verhindern Unfallschäden. Informieren Sie sich auf jedem Fall vor dem Kauf, welche Auffahrrampe für Ihre Bedürfnisse die richtige und sicherste ist.


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