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Welche Länge sollten Auffahrrampen haben?

Es gibt viele Bereich im Leben, in denen große und schwere Gegenstände auf Fahrzeuge und Anhänger verladen oder von diesen entladen werden müssen. Die Zugänge haben hierbei in der Regel einen Höhenunterschied zum Boden. Auf diese Weise sind sie nicht ungehindert zugänglich. Deshalb muss eine Brücke vom Untergrund zum Zugang geschaffen werden. Möglich machen dies Auffahrrampen.

Auffahrwinkel

Die Auffahrrampe sollte nicht zu steil angelegt sein, sonst kann es schnell zu Problemen beim Verladen kommen. Eine Auffahrrampe zur Montage sollte deshalb einen Winkel von 17 Grad nicht überschreiten. Die Festlegung der Steigung ist jedoch auch von weiteren Faktoren abhängig. Hierbei spielt eine Rolle, mit welchem Gewicht die Auffahrrampe belastet werden soll, wie hoch der Unterschied vom Zugang zum Untergrund ist und ebenso, wie viel Platz zur Verfügung steht. Dabei ist die Höhe der wichtigste Faktor für die Rampenlänge. Laut der Berufsgenossenschaft darf die Steigung bei Verladeschienen 30 Prozent nicht überschreiten.

Daneben ergibt sich die Länge der Auffahrrampe auch aus der zulässigen Steigung der Rampe in Verbindung mit der Höhendifferenz.

Länge berechnen

Die Länge der Verladeschienen kann auf einfache Art und Weise berechnet werden. Hierfür muss die Höhe der jeweiligen Stufe bekannt sein sowie die Steigung. Bei einer Höhe von 1000 mm sowie einer Steigung von 30 Grad wird die Länge wie folgt berechnet:

  • (1000/30) x 100 = Länge (3333,3mm)

Auffahrrampen für Behinderte

Die Auffahrrampen speziell für Behinderte sind strenger festgelegt. Diese dürfen nur eine maximale Steigung von 6 Prozent aufweisen. Bei kräftigen Selbstfahrern kann die Steigung auch bis zu 10 Prozent betragen. Bei Personen, welche eine Rollator schieben oder bei denen eine andere Person den Rollstuhl schiebt, kann die Steigung auch 12 Prozent betragen. Bei Rollstühlen mit Elektroantrieb kann die Steigung auch bis zu 20 Prozent betragen. Daneben ist bei solchen Auffahrrampen eine Breite von minimal 120 cm vorgeschrieben. Daneben müssen sie mit einem Rand versehen sein, welcher mindestens eine Höhe von 10 cm hat. In solchen Bereichen werden häufig sehr lange Rampen eingesetzt, welche nach einer Länge von mindestens 6 m einen Rangierbereich mit einer Größe von 150 cm x 150 cm aufweisen müssen. Im Außenbereich müssen die Rampen zudem eine Entwässerung aufweisen.

Sicherheit

Um die Sicherheit zu gewährleisten, um Unfälle zu verhüten und Gefahren für die Gesundheit vorzubeugen, wird in den berufsgenossenschaftlichen Regeln nach BGR 23 die Breite, die Steigung, die Trittsicherheit und die Kennzeichnung von Auffahrrampen definiert. Angebracht müssen bei der Kennzeichnung direkt an der Laderampe die Angaben zum Hersteller, zum Typ und Baujahr sowie zur Tragkraft vorhanden sein. Vor der Benutzung muss sie so fixiert werden, dass ein Verrutschen dieser während des Be- oder Entladen und während sie Betreten wird, nicht möglich ist. Daneben sollte auch die maximale Tragkraft in keinem Fall überschritten werden.


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